Ab 1. Juli 2008 haben alle gesetzlich krankenversicherten Frauen und Männer ab dem 35. Lebensjahr alle zwei Jahre Anspruch auf ein Screening der Haut zur Früherkennung von Hautkrebs. Dies hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 15. November 2007 beschlossen.
Mit dieser Entscheidung trägt der G-BA der Tatsache Rechnung, dass Hautkrebs in einem frühen Stadium behandelt und dann auch häufig geheilt werden kann. Davon sollen möglichst viele Patientinnen und Patienten profitieren.
Jährlich erkranken in Deutschland etwa 120.000 Menschen an verschiedenen Formen von Hautkrebs. Deshalb ist eine Früherkennung besonders wichtig.
Laut G-BA wäre es sinnvoll, wenn das Hautkrebsscreening mit der Gesundheitsuntersuchung, dem "Check-up 35", verbunden wird. Dabei wird nach Frühzeichen für Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Nierenerkrankungen und Diabetes geschaut. Zukünftig kann ein entsprechend qualifizierter Hausarzt im Rahmen der Gesundheitsuntersuchung zusätzlich eine Ganzkörperuntersuchung der Haut machen oder den Patienten z.B. an einen Hautarzt überweisen. Die Untersuchung der Haut ist jedoch nicht an den "Check-up 35" gebunden. Das Hautscreening können Patienten jederzeit auch unabhängig von sonstigen Gesundheitsuntersuchungen bei entsprechend qualifizierten Ärzten machen lassen.
Wenn ein Verdacht auf Hautkrebs bestehen sollte, wird dieser anschließend immer durch einen Dermatologen (visuell oder ggf. über eine Gewebeentnahme) abgeklärt.
Die Kosten für das Hautscreening werden über die gesetzliche Krankenversicherung per Versichertenkarte abgerechnet. Da das Screening eine Vorsorgeleistung im Rahmen der Krebsfrüherkennung ist, fällt grundsätzlich keine Praxisgebühr an.
Der Haut-Check beinhaltet:
-Anamnese (Krankheitsvorgeschichte)
-Visuelle Ganzkörperuntersuchung der Haut und der Kopfhaut
-Beratung über persönliches Risikoprofil (Hauttyp) und Präventionsmaßnahmen
-Diagnostik und Dokumentation
Durch das Beratungsgespräch mit der Beratungsstelle Stuttgart weiß Herr M., welche Leistungen des Arztes im Hautscreening enthalten sind und dass seine GKV für den Haut-Check aufkommt.
Tipp: Einige gesetzliche Krankenversicherungen stellen die Leistungen des Hautscreenings Versicherten bereits ab dem 18. bzw. 20. Lebensjahr zur Verfügung. Versicherte sollten sich bei ihren Krankenkassen diesbezüglich erkundigen.
Bei weiteren Fragen stehen die Beraterinnen und Berater der UPD bundesweit telefonisch oder regional auch persönlich zur Verfügung. Der "Beratungsfall des Monats", alle UPD-Beratungsstellen sowie weitere Informationen sind im Internet unter www.upd-online.de oder über das bundesweite UPD-Beratungstelefon abrufbar. Dieses ist montags bis freitags von 10 bis 18 Uhr unter der Rufnummer 01803.11 77 22 erreichbar (9 ct. / Min. aus dem dt. Festnetz, abweichende Preise aus Mobilfunknetzen).