Ehe der Führerschein eingezogen wird und das Fahrzeug (http://www.auto.de/...) für längere Zeit in der Garage verschwindet, sollten mehrfache Verkehrssünder über die Möglichkeiten einer Verringerung des Kontostandes nachdenken. Hierzu stehen dem Freiwilligen verschiedene Aufbauseminare zur Verfügung.
Bei einem Punktestand von acht bis 13 in der Verkehrssünderkartei erhält der Fahrer ein gebührenpflichtiges Schreiben, indem er über die weiteren Möglichkeiten zum Punkteabbau informiert und verwarnt wird. Mit einem freiwilligen Aufbauseminar lassen sich laut dem Automobil-Club Verkehr (ACV) zwei Punkte tilgen. Wer die angesammelten Punkte bereits vor dem Grenzwert verbessern möchte, kann mit dem Besuch des Seminars vier Punkte streichen lassen. Nach dem Seminar beziehungsweise bei 14 Punkten rät der ACV zu einer verkehrspsychologischen Beratung. Durch die Teilnahme wird die Kartei um weitere zwei Punkte vermindert. Mit der Zeit verringern sich die Punkte allerdings auch von selbst - es sei denn, es kommen neue Verkehrsverstöße hinzu. Die Frist zur Löschung beträgt zwei Jahre. Von dieser Regel ausgenommen sind Alkohol- und Drogenfahrten, die im ungünstigsten Fall erst nach 15 Jahren erlöschen.
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