Die Mietverlustversicherung wird häufig als Ergänzung zu einer Gebäudeversicherung angeboten. Die Versicherungssumme ist dabei variabel. Sie richtet sich nach der Bruttojahresmiete oder dem ortsüblichen Mietpreis im Falle einer Eigennutzung der Immobilie. Das entsprechende Gebäude muss im Versicherungsvertrag benannt sein, dessen Dauer in der Regel auf zwölf Monate beschränkt ist.
Bei einem Mietausfall werden durch die Versicherung neben den entfallenen Einnahmen ebenso die Nebenkosten gedeckt. Dabei können nicht nur vermietete Objekte, sondern auch Immobilien (www.myimmo.de/...), die vom Eigentümer selbst bewohnt werden, versichert werden. In solchen Fällen übernimmt die Versicherung die Kosten für eine Ersatzwohnung, sollte die Wohnung oder das Haus unbewohnbar geworden sein.
Allerdings deckt die Mietverlustversicherung nicht alle Schadensfälle ab. Bei Schäden, die durch Krieg, Kernenergie, Erdbeben oder Vorsatz seitens des Versicherungsnehmers entstanden sind, greift die Versicherung ebenso wenig wie bei Fahrlässigkeit. Sollte so zum Beispiel Regen oder Schnee durch unsachgemäß verschlossene Öffnungen in den Wohnraum eindringen, wird der entstandene Schaden durch eine Mietverlustversicherung nicht gedeckt.
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