Viele Kunden zahlen die Tickets für den Flug in den Urlaub oder die Geschäftsreise bargeldlos mit EC- oder Kreditkarte. Bei Germanwings liefen sie damit Gefahr, eine Gebühr von 50 Euro berechnet zu bekommen, wenn die Lastschrift nicht vom Konto abgebucht werden konnte. Dagegen klagte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen beim Bundesgerichtshof. Dieser erklärte, Schadenersatz könne die Fluglinie "nur für die Kosten der Rücklastschrift selbst verlangen". Germanwings' Vorgehen sei somit unrechtmäßig, da die Gebühr in Höhe von 50 Euro in keinem Verhältnis zu den tatsächlichen Kosten der Rückbuchung stünde.
Dennoch ändert sich für die Kunden wohl nichts. Schließlich bestätigten die Richter die Airline dahingehend, dass der Verursacher für die anfallenden Kosten bei Rücklastschriften aufkommen muss. Laut einem Sprecher des Billigfliegers habe die Airline die Abwicklung der geplatzten Lastschriften nun einem Dienstleistungsunternehmen übergeben. Die dadurch entstehenden Kosten müssten Kunden weiterhin tragen, da sie nicht in Widerspruch zum Karlsruher Urteil stünden.
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