Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass eine Neuregelung bezüglich der Absetzbarkeit von Kosten für ein Arbeitszimmer notwendig ist. Geklagt hatte ein Lehrer, der die Kosten für seinen Arbeitsplatz steuerlich anrechnen lassen wollte. Da ihm in seiner Schule kein Arbeitsplatz für die Unterrichtsvorbereitung zur Verfügung gestellt wurde, sah auch das Gericht den zusätzlichen Arbeitsplatz als notwendig an, obwohl er nicht den Mittelpunkt seiner Arbeit darstellt. Die Gesetzesänderung von 2007, nach der solche Kosten nicht mehr steuerlich abgesetzt werden durften, erklärte das Bundesverfassungsgericht damit in Teilen für verfassungswidrig. Das Gesetz muss jetzt erneut geändert werden. Bis zum Inkrafttreten der Änderung gelten Übergangsregeln, nach denen ein Höchstbetrag von 1.250 Euro steuerlich geltend gemacht werden kann. Unter anderem können anteilig die Wohnungsmiete und die Nebenkosten sowie Kosten für Renovierung, Ausstattung und auch Reinigung angerechnet werden. Damit die Kosten vom Finanzamt nicht abgelehnt werden, sollten sich Arbeitnehmer zur Vorsorge (http://www.geld.de/...) bestätigen lassen, dass der Arbeitgeber für die entsprechenden Aufgaben keinen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt.
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