Im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wird das Wort Barrierefreiheit als allgemeiner Begriff für die Gleichstellung behinderter Menschen im Alltag verwendet. Seitdem steht Barrierefreiheit als Synonym für Gerechtigkeit und Gleichberechtigung. Warum der Ausdruck jedoch nicht, wie oft angenommen, mit dem Wort ,,behindertengerecht“ gleichgestellt werden kann, erklärt das Hotellexikon (www.hotelreservierung.de/...) von hotelreservierung.de. Die Ursprüngliche Bedeutung von Barrierefreiheit ist, dass Menschen unabhängig von ihrer körperlichen Verfassung in der Lage sein sollen, alle Anforderungen des Alltags selbstständig bewältigen und baulichen Einrichtungen betreten zu können. Das gilt nicht nur für behinderte Menschen. Schwangere, Verletzte, Senioren oder Personen mit kleinen Kindern sehen sich im Alltag ebenfalls oft mit Barrieren konfrontiert. Barrierefreiheit soll in öffentlichen Einrichtungen und Gebäuden, aber auch im privaten Haushalt dafür sorgen, dass sich alle frei und unabhängig bewegen können.
Des weiteren entsteht aus Barrierefreiheit ein Anspruch auf moderne Service- und Dienstleistungen. Um diesen Anspruch zu gewährleisten werden im Tourismus Baupläne, Raumgestaltung und Architektur von Anlagen und Hotels sowie Animation, Freizeitangebote und Getränke- und Speisekarten den Bedürfnissen von beeinträchtigten Menschen angepasst. Für barrierefreien Tourismus gelten seit 2005 fünf Kategorien umfassende Mindeststandards.
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