Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz wurde der Basistarif der privaten Krankenversicherung für hilfsbedürftige Personen sowie insbesondere für Kleinunternehmer eingeführt. Dieser darf nicht über dem Höchstbeitrag gemäß der Beitragsbemessungsgrenze (http://www.private-krankenversicherung.de/...) aus der gesetzlichen Krankenversicherung liegen und soll die gleichen Leistungen abdecken.
Derzeit sind rund 20.000 Deutsche im Basistarif versichert. Dies entspricht allerdings nur 0,2 Prozent aller Privatversicherten in Deutschland. Oft handelt es sich dabei um Personen, die vorher aus finanziellen Gründen über keine Krankenversicherung verfügten oder aufgrund von Vorerkrankungen einen hohen Risikozuschlag zahlen müssten. Etwa ein Drittel der im Basistarif Versicherten ist mit den Zahlungen im Verzug.
Insgesamt wurden die Ziele des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes wohl nicht vollständig erreicht. So haben Patienten, die im Basistarif versichert sind, im Gegensatz zu gesetzlich Versicherten im Prinzip keine freie Arztwahl. Eine Sofortbehandlung ist mitunter lediglich bei Notfällen garantiert. Sollte ein Arzt die Behandlung ablehnen, so hilft der Gesetzgeber weiter. Auf Anfrage erhalten Betroffene eine Übersicht der Allgemeinmediziner und Zahnärzte, die sie behandeln.
Weitere Informationen:
http://news.private-krankenversicherung.de/...