Die Wasser- und Betriebskosten (http://www.myimmo.de/...), die Mietern regelmäßig in Rechnung gestellt werden, können nicht nur aufgrund des Verbrauches hoch ausfallen. In manchen Fällen ist die Höhe der Kosten auch auf eine zu große Wasseruhr zurückzuführen. Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil gefällt, das Wasserversorger dazu verpflichtet, zu große Wasserzähler auszutauschen, sofern ein beachtenswertes Interesse der Kunden vorliegt.
In dem vorliegenden Fall wurden den Betroffenen aufgrund veralteter und überdimensionierter Zähler um etwa 130 Prozent höhere Wasserkosten in Rechnung gestellt. Obwohl Wasserzähler mit einem Nenndurchfluss von 2,5 Kubikmetern pro Stunde ausgereicht hätten, waren Messgeräte mit einer Größe von 6 Kubikmetern pro Stunde installiert. Durch den Austausch könnten pro Wohneinheit rund 100 Euro gespart werden.
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