Es sind nicht nur die Patienten, die gegen die neue Verordnung Sturm laufen. Kritik hagelt es von allen Seiten. So stellte sich das Gesundheitsunternehmen Roche Diagnostics klar gegen die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses. Die notwendige Beratung (http://www.private-krankenversicherung.de/...) erhalten Zuckerkranke bei ihren Ärzten, welche noch bis zum 20. April kostenfreie Rezepte für Blutzucker-Teststreifen ausstellen dürfen. Mit dem Stichtag endet auch die Möglichkeit für medizinische und pharmazeutische Institutionen, die geplante Änderung anzufechten.
Grund für die Abschaffung der Kassenleistung sind nach Ansicht des Gemeinsamen Bundesausschusses die Unwirtschaftlichkeit und der fehlende Nutzen der Blutzucker-Teststreifen. Die Selbstkontrolle wurde vom Institut für Qualität und Wirtschaft sogar als "nicht klinisch relevant" eingeschätzt. Für bedenklich halten dies das britische National Institute of Clinical Excellence (NICE) und die International Diabetes Federation (IDF). Wer bei einer Diabetes-Erkrankung kein Insulin spritzen muss, trägt dennoch das Risiko einer Unterzuckerung. Insbesondere nach den Mahlzeiten sollte der Blutzuckerwert beobachtet werden.
Die Teststreifen liefern wertvolle Informationen über die Entwicklung des Blutzuckerspiegels und warnen rechtzeitig vor einem möglichen Infarkt oder Schlaganfall. So können rechtzeitig Medikamente eingenommen werden. Diese setzen dann das lebenswichtige Insulin frei.
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