In einem Grundsatzurteil entschied der BGH, dass die Kunden mit der automatischen Koppelung der Energiepreise unangemessen benachteiligt werden. Der Grund: Die Energieversorger können Extra-Gewinne erzielen, die über die Weitergabe steigender Kosten hinausgehen. Verbraucher, die in ihrer Wohnung (www.myimmo.de/...) mit Gas heizen, sollten daher ihre Vertragsklauseln nach dem gefällten Urteil der Karlsruher Richter genau prüfen. Schließlich ist die Koppelung des Gaspreises an den Heizölpreis weit verbreitet. Forderungen an den Energieversorger müssen aber nicht zwangsläufig Erfolg haben, sondern selbst eingeklagt werden. Weiterhin ist es ratsam, sich an Verbraucherverbände zu wenden. Ob sich mit dem neuen Urteil viel ändern wird, darf jedoch bezweifelt werden. Experten erwarten keine Senkung der Gaspreise, sondern lediglich eine Aufschlüsselung der Kostenerhöhungen für die Verbraucher. Die internationalen Verträge mit den Gaslieferanten selbst bleiben von der Regelung unbeeinflusst. Dennoch wird die Durchsetzung der Verbraucherinteressen als Erfolg gewertet. Schließlich gehe es darum, die als unzulässig erklärten Preisanpassungsklauseln in den Verträgen zukünftig zu verhindern.
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