Das "Hufeland-Leistungsverzeichnis der Besonderen Therapierichtungen" ist eine Ansammlung von bekannten, alternativen Behandlungsmethoden. Jede Behandlungsmethode die nicht als Standardlösung für ein bestimmtes Krankheitsbild benannt wird, gilt als alternativ. Eine wichtige Unterscheidung für die Anerkennung bei Versicherungsanstalten ist die Einordnung der alternativen Behandlungsmöglichkeiten als Heilverfahren oder als Beitrag im Hufeland-Leistungsverzeichnis. Beide genießen einen sehr unterschiedlichen Versicherungsstatus. Der Vergleich (www.private-krankenversicherung.de/...) der einzelnen Versicherungsinstitute lohnt sich daher besonders, wenn der potentielle Patient neuen Wegen der Behandlung offen gegenübersteht.
Das Leistungsverzeichnis beinhaltet, zusätzlich zu normalen Heilverfahren wie Akupunktur, alle Arten von "theoretisch erklärbaren und praktisch bewährten" naturheilkundlichen Diagnostik- und Therapieverfahren, die als erlernbar gelten. Neben bekannten Verfahren wie der Homöopathie werden elementare Therapien, bioenergetische und antihomotoxische Medizin, Kinesiologie, Verfahren der traditionellen chinesischen Heilkunst und vieles mehr angeboten.
Tarife bei Krankenversicherungen beinhalten inzwischen zwar regulär eine heilpraktische Klausel, bezahlten Behandlungen aber meist nur nach dem einfachen Satz aus dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Damit akzeptieren lediglich bewährte und flächendeckend anerkannte Heilmethoden. Das Resultat ist, dass der Patient, trotz Versicherungsschutz mit entsprechender Klausel, auf den Kosten einer neueren Behandlung sitzen bleibt. Die höhere Versicherungsqualität durch ein umfassenderes Leistungspaket lohnt sich also für Behandlungspioniere, die dennoch vorab die Angebote und Tarifbestandteile vergleichen sollten.
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