In erster Linie ist dieses Grundrecht dazu bestimmt, den Vermieter zu schützen. Falls es zu Zahlungsrückständen oder Beschädigungen in den Wohnräumen kommt, hat der Vermieter ein Anrecht auf alle Gegenstände in der Wohnung und kann diese pfänden. Wird der Mietvertrag (http://www.myimmo.de/...) zwischen beiden Parteien geschlossen, kommt das Vermieterpfandrecht automatisch zum Tragen und endet erst dann, wenn alle Sachen des Mieters vom Grundstück geräumt wurden. Selbstverständlich muss das unter Zustimmung beziehungsweise Wissen des Vermieters geschehen. So können dauerhaft installierte Gegenstände, die dem Mieter gehören, nur mit Wissen des Vermieters und ohne dessen Widerspruch wieder entfernt werden. Falls keine Einwilligung hierfür seitens des Vermieters vorliegt, muss der Mieter seine Gegenstände dem Vermieter überlassen.
Was für die Seite der Mieter ziemlich erschreckend klingt, ist für die Vermieter eine notwendige Absicherung. Im günstigsten Falle jedoch, kommt das Vermieterpfandrecht natürlich nie zur Anwendung.
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