Bereits vor einem Jahr wurden die Steigerungssätze für die Behandlung von Basistarif-Kunden auf das 0,9 bis 1,2-fache der Gebürenordnung für Ärzte gedrückt. Der Kompromiss von der Kassenärztliche Bundesvereinigung KBV und dem Verband der Privaten Krankenversicherer (PKV) löste die vorgegebenen Steigerungssätze ab und führte damit insbesondere zur Benachteiligung von Psychotherapeuten. Diese werfen der KBV fehlendes Verhandlungsgeschick vor und fordern eine Neureglung.
Bisher konnten Psychotherapeuten eine Vergütung von bis zu einem 1,8-fachen Satz der ärztlichen Gebührenordnung abrechnen. Mit dem neuen Satz kann nur noch das 1,2-fache abgerechnet werden, was die Vergütung von Basistarif-Patienten auf Kassenniveau senkt. Der Vergleich (http://www.private-krankenversicherung.de/...) zeigt den finanziellen Nachteil: Private Krankenversicherer erstatten die Leistungen von Psychotherapeuten niedriger als der Verband der Angestellten-Krankenkassen. Von der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen wird besonders heftig kritisiert, dass die gängigen Honorarvereinbarungen von Psychotherapeuten und Ärzten einfach übergangen worden seien.
Der Sprecher der Kassenärztlichen Bundesvereinigung verneint allerdings den Vorwurf. Politisches Ziel sei demnach, die Risikoprüfung von Privatversicherten aufzulösen, so dass diese ohne Vorkenntnis bisheriger Erkrankungen versichert werden könnten. Dr. Roland Stahl, Sprecher der KBV erklärte hierzu, dass Ärzte und der Verband der Privaten Krankenversicherer es sich folglich zur Aufgabe gemacht hätten, die Tarife für die privaten Patienten so unattraktiv wie nötig zu gestalten. Wohin sich dieser unschöne und politisch erzwungene Trend entwickeln wird, bleibt vorerst aber noch unklar.
Weitere Informationen: http://news.private-krankenversicherung.de/...