Wer von direkten Verwandten wie Eltern, Kindern oder Enkeln ein Grundstück kauft oder geschenkt bekommt, braucht sich um die Grunderwerbssteuer keine Gedanken zu machen. Genauso verhält es sich beim Erben im Todesfall. Weiterhin sind Grundstücke (www.myimmo.de/...), welche zur Eigennutzung für einen Preis unter 2.500 Euro erworben werden, ebenfalls von der Grunderwerbssteuer befreit.
Beim Abschluss eines notariellen Vertrages über den Kauf eines Grundstückes, in welchem sich der Verkäufer zur Übertragung dessen verpflichtet und der Käufer dessen Annahme und Zahlung versichert, entsteht eine solche Steuer. Sie fällt außerdem an, wenn der Kaufpreis bereits beglichen wurde. Da es sich bei der Grunderwerbssteuer um eine Verkehrssteuer handelt, ist eine Stundung, also eine Verschiebung des Zahlungszeitpunktes nicht möglich.
Erst nach dem Eingang der Zahlung ist eine Eigentumsumschreibung im Grundbuch möglich, wenn das Finanzamt dem Grundbuchamt eine Unbedenklichkeitsurkunde ausgestellt hat.
Die Grunderwerbssteuer liegt in Deutschland im Schnitt bei 3,5 Prozent, in Hamburg und Berlin sogar bei 4,5 Prozent. Sie steht dem jeweiligen Bundesland zu, in welchem sich das Grundstück befindet. Seit September 2006 können die einzelnen Länder diesen Prozentsatz basierend auf dem Grunderwerbssteuergesetz (GrEStG) jetzt selbst festlegen. Je nach Vereinbarung kann der anfallende Betrag an die Kommunen weitergereicht werden.
Zusammenfassend ist die Grunderwerbssteuer beim Kauf eines Grundstückes entscheidend, um als Eigentümer des Objektes in das Grundbuch eingetragen zu werden.
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