So findet beispielsweise das EBIT (Earnings Before Interest and Taxes) als wichtiges Schlagwort in dem Börsen-Ratgeber (http://www.boersennews.de/...) Erwähnung. EBIT beschreibt den Zinsertrag abzüglich des Zinsaufwands, also das Unternehmensergebnis ohne Berücksichtigung von Zinsen und Steuern. Der Begriff ist als ein operatives Ergebnis zu werten und taucht im Zusammenhang mit der Gewinn- und Verlustrechnung eines Unternehmens auf. Ziel dieser Verfahrensweise ist es, eine internationale Vergleichbarkeit zu ermöglichen.
Zur Berechnung des EBIT gibt es zwei Varianten: das Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) und das Umsatzkostenverfahren (§ 275 Abs. 3 HGB). Für das Gesamtkostenverfahren sieht die Rechnung wie folgt aus: Umsatzerlöse plus/minus Bestandsveränderungen an fertigen und unfertigen Erzeugnissen. Andere aktivierte Eigenleistungen sowie sonstige betriebliche Erträge werden dazu addiert. Von der daraus entstehenden Summe muss anschließend der Materialaufwand, Personalaufwand und sonstige betriebliche Aufwendungen abgezogen werden. Ergebnis dieser Rechnung ist der EBITDA (Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortisation). Von diesem werden wiederum vorhandene Abschreibungen auf Anlagevermögen abgezogen, woraus sich schließlich das EBIT ergibt.
Bei dem Umsatzkostenverfahren wiederum wird folgendermaßen gerechnet: Im ersten Schritt wird die Differenz von Umsatzerlösen und Herstellungskosten gebildet. So liegt das Bruttoergebnis vom Umsatz vor. Hiervon werden weiterhin die Vertriebskosten sowie allgemeine Verwaltungskosten abgezogen. Anschließend erfolgt die Addition von sonstigen betrieblichen Erträgen. Von diesem Ergebnis werden abschließend sonstige betriebliche Aufwendungen subtrahiert. Ergebnis ist ebenfalls der EBIT.
Weitere Informationen:
http://www.boersennews.de/...