Experten raten, bei der Wohnungssuche (http://www.myimmo.de/...) nicht nur darauf zu achten, wie die Wohnung geschnitten ist oder ob sie über einen Balkon oder eine Badewanne verfügt. Wichtig ist auch die Umgebung. Schließlich kann ein gewisser Lärmpegel Anwohner erheblich beeinträchtigen.
Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtes Trier sind Freizeitanlagen, die sich mitten in einem Wohngebiet befinden, der Freizeitlärm-Richtlinie unterworfen. Dem Urteil ging eine Klage von Anwohnern voraus, die sich durch Lärm belästigt fühlten. Die betreffende Freizeitanlage befindet sich innerhalb eines Wohngebiets und der davon ausgehende Lärm lag gemäß einem von den Anwohnern in Auftrag gegebenen Gutachten deutlich über dem erlaubten Pegel. Hinzu kam, dass es sich bei dieser Freizeitanlage nicht um einen gewöhnlichen Spielplatz, sondern um einen großen Abenteuerspielplatz handelt.
Dies sind gute Neuigkeiten für alle Lärmgeplagten, die zum Beispiel in der Nähe von ähnlichen Anlagen wohnen, denn die Anwohner konnten sich erfolgreich gegen Lärmbelästigung zur Wehr setzen.
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