Rechtsanwalt Janos Morlin, dessen Kanzlei ebenfalls 50 Kläger gegen die HRE vertritt, sieht die Erfolgsaussichten für die mutmaßlich betrogenen Anleger eher pessimistisch. Nach seinen Erwartungen wird das Gericht in dieser Verhandlungsrunde politische Überlegungen mit einfließen lassen. Schließlich ist mittlerweile die Bundesrepublik größtenteils Eigentümer der Bank, so dass der Schadenersatz letztendlich auch vom Steuerzahler getragen werden müsste.
Morlin vermutet, dass neben dem Wert der Aktien der Zeitraum, den das Gericht für die Klage als relevant befindet, Knackpunkt der Verhandlung sein wird. So gaben die Richter mit dem ersten Urteil, das im Juni gesprochen wurde, jenen Klägern Recht, die bereits Mitte November 2007 Aktien der HRE erworben hatten. Zu diesem Zeitpunkt behauptete die Bank, keinerlei Risiken aus der US-Subprime-Krise zu erwarten. Die Wende in der Informationspolitik der Bank trat erst zum 15. Januar 2008 ein, als die Hypo Real Estate ihre tatsächliche Betroffenheit von der Krise öffentlich machte.
Morlin geht davon aus, dass das Gericht in der aktuellen Verhandlung möglicherweise nur jenen Klägern Recht zusprechen wird, die Aktien kurz vor dem 15. Januar 2008 erworben haben. Für Aktionäre, die schon länger Anteile an der Hypo Real Estate hielten, sei es hingegen extrem schwierig nachzuweisen, dass sie ihre Aktien womöglich verkauft hätten und dies nur aufgrund mangelnder Informationen nicht getan haben.
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