Oberstes Ziel des beschlossenen Maßnahmenpakets ist die Verringerung der tödlichen Verkehrsunfälle mit Kindern. Dafür sollen die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union für eine sichere Umgebung für Kinder sorgen. Beispielsweise durch die Errichtung verkehrsberuhigter Bereiche und Tempo-30-Zonen.
Ein weiterer Punkt setzt an der Nutzung von Kinderrückhaltesystemen (KRS) im Auto an. Experten weisen auf die höhere Sicherheit rückwärtsgerichteter Kinderrückhaltesysteme im Vergleich zu vorwärtsgerichteten KRS hin. Sie fordern daher die verpflichtende Einführung rückwärtsgerichteter Sitze für Kinder bis vier Jahre sowie ISOFIX-Kindersitzverankerungen als Voraussetzung für die Erteilung der Allgemeinen Betriebserlaubnis.
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