Ziel sollte bei denkmalgeschützten Häusern immer sein, die Originalsubstanz zu erhalten. Wie Ursula Schirmer von der Deutschen Stiftung Denkmalschutz in Bonn erklärt, ließen sich die einfach verglasten Fenster in den meisten Fällen reparieren. Neben dem Aspekt des Energiesparens spielt dabei die Erhöhung der Wohnqualität eine entscheidende Rolle. Wer sich zum Wechsel der Fenster entschlossen hat, sollte noch vor der Renovierung den Rat der Unteren Denkmalschutzbehörde einholen. Diese helfen bei der Erarbeitung eines Konzepts, das den hohen Anforderungen des Denkmalschutzes gerecht wird ohne die angestrebte Sanierung zu behindern.
Bei einem Fensteraustausch sollten die neuen Fenster den historischen Vorgängern in Profil und Struktur ähneln. Schließlich verliert ein Haus (http://www.myimmo.de/...), das den ursprünglichen Charakter verloren hat, an Wert. Allerdings gibt es unzählige Möglichkeiten, das historische Einfachfenster detailgetreu nachzubauen. Wichtig ist, dass beim Austausch der Fenster die Bestimmungen der Energiesparverordnung (EnEV) berücksichtigt werden. Für denkmalgeschützte Gebäude gibt es aber Ausnahmeregelungen, die den Besitzern zu Gute kommen. Darüber hinaus können Zuschüsse von den Kommunen, Ländern und regionalen Energieversorgern in Anspruch genommen werden.
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