Laut Statistik ist jede zweite Heizkostenabrechnung fehlerhaft. Daher sollten Mieter die Heizkostenabrechnung genau überprüfen und gegebenenfalls Widerspruch einlegen. Schließlich ist eine korrekt und nach Verbrauch abgerechnete Heizkostenabrechnung die Pflicht eines jeden Vermieters. So müssen diese die Abrechnungen nach einem gesetzlich vorgesehenen Verteilerschlüssel vornehmen. Dieser sieht unter anderem vor, dass die Heizkosten im Verhältnis zu Verbrauch und Heizfläche erhoben werden muss.
Zunächst sollten Mieter den auf der Abrechnung angegeben Verbrauchswert mit dem Wert, der am eigenen Zähler angegeben ist, vergleichen. Außerdem sollten sie überprüfen, ob der Verteilerschlüssel dem des Vorjahres entspricht und ob die Kosten tatsächlich entsprechend der Wohn- und Heizfläche umgelegt wurden.
Auch eine Überprüfung der Kosten für die Warmwasseraufbereitung lohnt sich, zumal auch hier oftmals Fehler auftreten können. Als etwaiger Richtwert kann ein Anteil von ungefähr 18 Prozent an den Gesamtkosten zu Grunde gelegt werden. Wenn die Kosten für die Warmwasseraufbereitung zwischen 8 und 30 Prozent liegen, kann noch von einem plausiblen Wert ausgegangen werden. Dennoch lohnt sich in Anbetracht dieser Spanne eine genauere Nachprüfung.
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