Besonders Fußgänger und Radfahrer haben bei falsch aufgestellten Plakaten schlechte Karten. Denn Plakatständer vor Fußgängerüberwegen oder an Einmündungen nehmen den Autofahrern die Sicht. Auch spielende Kinder können aufgrund ihrer geringen Körpergröße hinter Wahlplakaten verschwinden und für nahende Fahrzeuge kaum zu sehen sein. Doch auch anderweitig bergen die teils großflächigen Printwerbungen Gefahren: Fußgängern und Radfahrern können sie die Sicht auf den fahrenden Verkehr versperren. Weiterhin kann es zu einer Ablenkung vom Verkehrsgeschehen kommen: Autofahrer achten dann naturgemäß eher auf kleingedruckte Texte und aufsehenerregende Bilder statt auf das, was auf der Straße passiert.
Wie das Magazin von auto.de (www.auto.de/magazin) weiter berichtet, müssen Aufsteller von Werbetafeln, die Unfälle verursachen, mithaften. Sie tragen somit eine Mitschuld an eventuellen Unglücksfällen. Auch der ADAC spricht eine klare Forderung aus: Wahlplakate nur so an Kreuzungen, Einmündungen oder vor Fußgängerüberwegen aufstellen, dass sie keine Bedrohung für den Straßenverkehr darstellen.
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