Die Bezeichnung „Einliegerwohnung“ geht auf die Unterbringung von früher auf Bauernhöfen beschäftigten Landarbeitern zurück, die Einlieger genannt wurden. Heutzutage handelt es sich dabei um eine zusätzliche, der Hauptwohnung untergeordnete Wohnung (http://www.myimmo.de/...) in einem Eigenheim. Zwar muss sie gegenüber dieser Hauptwohnung nicht abgeschlossen sein, Bedingung für eine Einstufung als Einliegerwohnung ist jedoch die Möglichkeit zur separaten Vermietung. Allerdings darf die Einliegerwohnung nicht über eigene Sanitäranlagen und eine feste Kochmöglichkeit verfügen, da das Eigenheim in diesem Fall steuerrechtlich als Zweifamilienhaus betrachtet würde. Nach dem Zweiten Weltkrieg war die Integration von Einliegerwohnungen in neue Eigenheime sogar gesetzlich vorgeschrieben, um dem damals akuten Wohnungsmangel entgegenzuwirken.
Eine Einliegerwohnung kann viele Vorteile mit sich bringen. Die Wohnung kann einerseits vermietet werden, andererseits ist ebenso die Eigennutzung als Wohnraum möglich. In Tourismusgebieten ist zudem die Vermietung als Ferienwohnung sehr beliebt. Die Wohnung sollte in diesem Fall möbliert sowie mit allen Gebrauchsgegenständen ausgestattet sein, die Urlauber für gewöhnlich benötigen. Hauseigentümer sollten beachten, dass für Einliegerwohnungen zum Teil besondere gesetzliche Regelungen bestehen, vor allem hinsichtlich des Kündigungsschutzes.
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