Jeder Eigentümer einer Immobilie ist von diesen Pflichten betroffen. Werden Häuser oder Wohnungen vermietet, steht es dem Eigner aber offen, diese einem professionellen Winterdienst oder den Mietern selbst zu übertragen. Im letzteren Fall sollten die Verkehrssicherungspflichten unbedingt in der Hausordnung und dem Mietvertrag rechtlich verbindlich fixiert werden. Auch müsse die Einhaltung dieser Obliegenheiten regelmäßig durch den Eigentümer kontrolliert werden, da er im Schadensfall verantwortlich bleibt.
Tritt der Schadensfall trotz aller Vorsorge ein, kann die private Haftpflichtversicherung bürgen - aber nur wenn der Eigentümer selbst im Haus (http://www.myimmo.de/...) oder der Wohnung wohnt. Handelt es sich um vermietete Anlagen, springt die Haus- oder Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ein. Doch auch hier gilt es zu prüfen, welche Risiken und Schäden durch den Versicherungsschein abgedeckt sind.
Oftmals wird vergessen, dass die Verkehrssicherungspflichten nicht nur in den Winter-, sondern auch in den Sommermonaten gelten. Gerade Bäume, ungesicherte Fernsehantennen oder Dachziegel können bei heftigen Stürmen zu einer Gefahr für Leib und Leben werden. Aber auch das Wurzelwerk von Pflanzen kann zu kostenintensiven Schäden führen, wenn es Leitungen und Kanäle beschädigt. Abgesenkte oder hochstehende Gehwegplatten können zu einer Stolperfalle für Fußgänger werden. Kommt es zu Unfällen, haftet der Besitzer für die Sach- und Personenschäden.
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