Gesetzlich vorgeschrieben sind die neuen Superstrahler nicht. Die Straßenverkehrsordnung, kurz StVO, schreibt für Fahrräder die 10 Lux Lampen vor. Doch wer nachts durch komplett unbeleuchtetes Gelände fährt und auf Landstraßen gut gesehen werden will, ist schnell von den Vorteilen der neuen Technik überzeugt. Diese kann mit Xenonleuchten moderner Autos mithalten und sogar blenden. Und genau da liegt das Problem der LED-Leuchten.
Da es sich dabei um nicht dynamo-betriebene Stecklampen handelt, entsprechen sie nicht den offiziellen Richtlinien der StVO. Im täglichen Straßenverkehr dürfen lediglich Rennräder mit einem Höchstgewicht von 11 kg die LED-Stecklampen verwenden. Ansonsten droht das übliche Bußgeld von 10 Euro, genauso wie für das Fahren ohne Licht.
Billig sind die neuen LED-Superleuchter auch nicht. Für ein gutes Modell gilt es mit einer Summe zwischen 89 bis 139 Euro zu kalkulieren. So macht der vergleichsweise hohe Preis dieses Fahrradzubehör anfällig für Langfinger. Doch die Herstellerfirmen haben die Probleme in den Griff bekommen: Zwei Leuchtstufen machen die Lampen tauglich für alle Verkehrs- und Lichtsituationen und spezielle Schraubschlüssel sollen das Entwenden der Lampen vom Fahrrad verhindern.
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