Zunächst wird der Verkehrswert erstellt. Der Verkehrswert ist der aktuelle Marktwert der von Sachverständigen der Stadt ermittelt wird. Dafür sind Gebühren zu entrichten, die sich am ermittelten Marktwert orientieren. Der Verkehrswert bleibt jedoch nicht konstant. Bei einer Zwangsversteigerung wird beispielsweise der Ist-Wert des Gebäudes ermittelt, der den Modernisierungsumfang sowie den Bodenwert und den Verkehrswert umfasst.
Zusätzlich zum Verkehrswert werden der Sachwert, der Beleihungswert und der Ertragswert ermittelt. Der Sachwert bezieht sich auf den Boden-, Gebäude- und Außenanlagenwert und fließt in die Berechnung des Verkehrswertes mit ein. Dieser Wert ist ebenso Grundlage für den Beleihungswert, der den Preis für die langfristigen Erträge der Immobilie angibt. Dieser entspricht höchstens 80 % des Verkehrswertes und wird von Banken bei Finanzierungen herangezogen. Der Ertragswert setzt sich aus dem Bodenwert und den zu erzielenden Mieteinnahmen zusammen und wird daher vorrangig bei Immobilien (www.myimmo.de/...) verwendet, die vermietet werden sollen.
Um eine ordnungsgemäße Bewertung der Immobilie zu erhalten, sollte darauf geachtet werden, dass der Sachverständige hochqualifiziert und unparteiisch arbeitet. Die Berufung Sachverständiger ist in Deutschland rechtlich geschützt und mit dem Zusatz "öffentliche Bestellung" versehen, um vereidigte Sachverständige von schwarzen Schafen der Branche unterscheiden zu können.
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