Zu den Grundaufgaben der Immobilienverwaltung gehört die Erfassung und Verwaltung der Immobilienstammdaten. Weitere Haupttätigkeit ist die Erstellung und Organisation aller Mietverträge des Objektes. Dabei gilt, dass beide Parteien, also Vermieter und Mieter regelmäßig und vor allem unverzüglich die Abrechnungen erhalten. So wird die Vermietung übersichtlich gehalten. Die Kündigung und Abnahme der Mieteinheit sollte formal und professionell ablaufen. Schließlich sind ehemalige und künftige Mieter die besten Werbeträger – vorausgesetzt sie waren mit der Abwicklung der Prozesse zufrieden.
Auch leerstehende Objekte stehen im Mittelpunkt der Verwaltung. Die Bewerbung, Modernisierung und Weiterentwicklung der Immobilie sind wichtige Voraussetzungen, um neue Interessenten zu finden. Im folgenden Schritt, der Neuschließung von einem Mietvertrag (http://www.myimmo.de/...), prüft die Immobilienverwaltung den finanziellen Hintergrund des künftigen Mieters. Auskünfte der Schufa und vorhergehender Vermieter können das Risiko eines Mietnomaden oft einschränken. Eine Beteiligung im Haus- und Grundbesitzerverein empfiehlt sich zusätzlich als Rechtsbeistand und Beratung bei entstandenen Mieterproblemen.
Das sogenannte Facility Management wiederum kümmert sich um die Instandhaltung des Objektes und wirkt parallel zur Immobilienverwaltung. Hauptsächlich werden technische Geräte gewartet und repariert, Mieteranliegen bedient, ein Reinigungsservice bereitgestellt und Überwachungssysteme eingerichtet.
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