In so einer Sachlage gibt es mehrere Kombinationsmöglichkeiten, die jeweils andere Versicherungsempfehlungen für die Kinder zur Folge haben. Meist ist es empfehlenswert den Nachwuchs beim besser verdienenden Elternteil mitzuversichern. Ist beispielsweise der Mann mit monatlichen Einkommen von 1000 Euro gesetzlich pflichtversichert und die Frau mit einem Einkommen von über 4100 Euro privat versichert, spielt die Bemessungsgrenze (www.private-krankenversicherung.de/...) eine große Rolle. Denn das Einkommen der Frau liegt leicht darüber. Aufgrund dessen besteht für die Kinder kein Anspruch auf kostenlose Mitversicherung beim Vater, sie müssen beim besser verdienenden Elternteil privat mitversichert werden.
Ein weiterer Fall zeigt die möglichen Versicherungsvariationen für Kinder auf: Die Frau ist mit 1000 Euro Bruttolohn gesetzlich versichert. Der Ehemann verdient als Freiberufler um die 3300 Euro monatlich. Damit liegt sein Gehalt unter der Beitragsbemessungsgrenze, ist aber immer noch höher als das Gehalt seiner Ehefrau. Damit ergibt sich, dass die Kinder ebenfalls vom gesetzlichen Standpunkt aus kein Anrecht auf kostenlose Mitversicherung haben.
Auch folgende Versicherungssituation ist denkbar: Das monatliche Gesamteinkommen der zwei Ehepartner liegt über 4050 Euro bei gleichen Monatsverdiensten. Die Frau ist gesetzlich versichert, der Mann jedoch privat. In so einem Fall dürfen die Kinder bei ihrer gesetzlich versicherten Mutter kostenlos mitversichert werden. Dies ist möglich, weil der privat versicherte Elternteil nicht mehr verdient als der gesetzlich Versicherte.
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