Die Eingabe der Postleitzahl und des Jahresstromverbrauchs in Kilowattstunden reicht bereits aus, damit der Online-Vergleichsrechner eine Liste der günstigsten Stromanbieter (www.preisvergleich.de/...) ausspuckt.
Wer daraufhin beschließt, seinen Anbieter zu wechseln, sollte sich zunächst einmal über seine Kündigungsfristen erkundigen. Wenn der Verbraucher bisher noch nicht seinen Versorger gewechselt hat, kann er bis zum Ende des jeweiligen Folgemonats kündigen. Wer allerdings schon einmal gewechselt hat, muss die Frist seines aktuellen Vertrages einhalten. Daher ein Tipp für den Abschluss des neuen Vertrags: Hier ist eine maximale Laufzeit von einem Jahr sowie eine Kündigungsfrist von höchstens einem Monat ratsam. Nur so ist gewährt, dass der Kunde zeitnah und flexibel auf Preisänderungen reagieren und kontinuierlich Strom sparen kann.
Wer sich mit den Formalitäten, die solch ein Anbieter-Wechsel bedingt, überfordert fühlt, kann dem neuen Versorger eine Vollmacht erteilen, so dass er sich darum kümmert. In der Regel ist dies in ein bis zwei Monaten erledigt. Häufig fürchten Verbraucher einen Stromausfall in der Übergangszeit. Dies ist jedoch vollkommen unbegründet, da der lokale Versorger gesetzlich verpflichtet ist, auch die Haushalte zu beliefern, die keine Vertragspartner mehr sind.
Vorsicht ist generell bei Verträgen mit Vorauskasse geboten. Hier besteht das Risiko, dass das Geld der Kunden weg ist, wenn die Firma einmal Pleite geht.
Weitere Informationen:
www.preisvergleich.de/...