Die Krankenversicherung des Kindes richtet sich nach der Versicherungssituation der Eltern. Sind sowohl die Mutter als auch der Vater gesetzlich versichert, wird das Kind automatisch mitversichert. In anderen Fällen ist es wichtig, die Optionen abzuwägen.
Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, in eine private Krankenversicherung zu wechseln, wenn ihr Jahreseinkommen die Beitragsbemessungsgrenze ( http://www.private-krankenversicherung.de/... ) überschreitet. Ist ein Elternteil privat versichert und verdient er mehr als der gesetzlich versicherte Partner, so kommt für das Kind nicht die beitragsfreie Familienversicherung infrage. Möglich ist dies im umgekehrten Fall, also wenn der gesetzlich versicherte Elternteil das höhere Einkommen hat.
Sind beide Elternteile privat versichert, so kann für das Kind innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt die Aufnahme in die private Krankenversicherung der Eltern beantragt werden. Dank der Aufnahmepflicht wird das Kind in diesem Fall rückwirkend zum Tag der Geburt versichert, wobei eine vorherige Gesundheitsprüfung sowie Risikozuschläge entfallen. Das Kind genießt dann denselben Versicherungsschutz wie seine Eltern.
Alternativ kann das Neugeborene individuell versichert werden, in diesem Fall sind allerdings Zuschläge möglich. Eine private Krankenversicherung für Babys ist weitaus günstiger als der Schutz für Erwachsene. So können Neugeborene bereits ab 80 Euro im Monat versichert werden.
Weitere Informationen: http://news.private-krankenversicherung.de/...