Schon Ende März finden die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz (http://www.news.de/...) und in anderen Bundesländern statt. Nicht nur die verheerende Lage in Japan erfordert das Fingerspitzengefühl der Kandidaten. In puncto Ausländerrecht ist ebenso Vorsicht geboten. Denn der neue Gesetzesentwurf der Koalition hat keinesfalls zu einer politischen Einigung beigetragen. Es geht dabei um das Aufenthaltsrecht. Die Erlaubnis für einen unbefristeten Aufenthalt soll künftig nur noch vergeben werden, wenn der Betreffende den Sprachtest im Integrationskurs bestanden hat. Außerdem strebt die Koalition an, die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis auf ein Jahr zu befristen, sollte der Integrationskurs nicht beendet werden.
Im Vergleich zur bisherigen Situation würde sich insofern nicht viel ändern, als sich die Aufenthaltserlaubnis ohnehin auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt. Zweck des Aufenthaltes können zum Beispiel Arbeit, Ausbildung oder humanitärer Einsatz sein. Lediglich der Nachweis von Sprachkenntnissen ist bisher keine Voraussetzung für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis.
Die Regierung schreibt sich die Erhöhung der Integrationsmaßnahmen auf ihre Fahnen. Viele Politiker der Opposition und Vertreter von Ausländerkollektiven sehen darin jedoch keine Verbesserung.
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