Eine Kfz-Versicherung ( http://www.geld.de/...)
kann je nach Fall für einen Großteil der entstehenden Kosten aufkommen. Kommt es bei einem Unfall zu Sachschäden, werden unter Umständen Leistungen wie Abschleppen, Reparatur und Mietwagen übernommen. Was viele wohl nicht wissen: Ab einer gewissen Schadenshöhe können sogar Kosten für das Gutachten eines Sachverständigen bei der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung geltend gemacht werden.
Hat ein Unfall ernstere Folgen, werden Behandlungskosten oder sogar Schmerzensgeld von der Kfz-Versicherung übernommen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass der Betroffene seine Rechte kennt. Anlaufstellen sind – neben den Versicherungen selbst – zum Beispiel die Verbraucherschutzzentrale oder der Bund der Versicherten (BdV), die mit hilfreichen Auskünften dienen können.
Generell ist es vor allem bei Unfällen mit Personenschaden empfehlenswert, einen Anwalt zu konsultieren, insbesondere wenn es um Fälle von Berufsunfähigkeit oder dergleichen geht. Falls aus beruflichen Gründen ein Mietwagen benötigt wird, ist zu beachten, dass dieser so wenig wie möglich in Anspruch genommen werden sollte.
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