Jeder steuerpflichtige Arbeitnehmer hat Anspruch auf einen Pauschalbetrag von 920 Euro, den er ohne jeden Nachweis beim Finanzamt geltend machen kann. Da die Sonderausgaben diesen Betrag oft übersteigen, lohnt es sich, entsprechende Belege aufzuheben.
Neben Büromaterial oder Mietkosten für eine Zweitwohnung können Steuerpflichtige den Weg zur Arbeit mit 30 Cent pro Kilometer geltend machen. Dabei ist es unerheblich, ob dieser mit dem Auto, dem Rad oder der Bahn zurückgelegt wird. Da dies seit geraumer Zeit sogar ab dem ersten Kilometer gilt, lohnt die Angabe des Arbeitsweges für fast jeden. Selbst Studenten, die einer Nebentätigkeit nachgehen und für die eine Steuerpflicht besteht, können von den Vorteilen der Steuererklärung profitieren. Wie reguläre Arbeitnehmer haben sie die Möglichkeit, Sonderausgaben geltend zu machen.
Die Pflicht einer Steuererklärung gilt allerdings nicht für jeden. Arbeitnehmer der Steuerklassen I und IV können eine Erklärung machen, um von den genannten Vorteilen zu profitieren, sie müssen es aber nicht. Obligatorisch werden die Formulare erst, wenn Nebeneinkünfte hinzukommen oder Ehepartner die Steuern (http://www.geld.de/...) untereinander aufteilen.
Weitere Informationen:
http://www.geld.de/...
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