Es gibt drei zentrale Fragen, die sich jeder beim Ausfüllen der Steuererklärung stellen sollte: Wie lang ist mein Arbeitsweg? Habe ich 2009 eine Putzfrau, einen Handwerker oder einen Gärtner in meinem Haus beschäftigt? Entstehen Kosten durch die Tagesbetreuung meiner Kinder? In diesen Bereichen profitieren Bürger, sofern sie die Posten in ihrer Steuererklärung geltend machen.
Im Einzelnen bedeutet das, dass für den Arbeitsweg 30 Cent pro Kilometer von der Steuer (http://www.geld.de/...) abgesetzt werden dürfen. Dabei ist es unerheblich, ob der Weg auf dem Rad, mit dem Zug oder im Auto zurückgelegt wurde.
Was Kosten für Handwerker oder Putzfrauen betrifft, ist es möglich, insgesamt bis zu 4000 Euro geltend zu machen. Für eine einzelne Dienstleistung dürfen jedoch maximal 1200 Euro angerechnet werden. Diese Summe darf wiederum 20 Prozent der Gesamtrechnung nicht überschreiten.
Schließlich haben Eltern die Möglichkeit für jedes Kind, das tagsüber betreut wird, 6000 Euro von der Steuer abzuziehen. Entscheidend ist, dass Geld niemals bar ausgezahlt wird. Das Finanzamt behält sich nämlich vor, für sämtliche Posten Überweisungsbelege und Rechnungen einzufordern.
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http://www.geld.de/...