Nicht nur die unbedachte Einfahrt in Unterführungen oder Tiefgaragen kann zu unliebsamen Überraschungen führen. Auch günstige No-Name-Produkte bedeuten manchmal eine echte Gefahrenquelle. Laut Straßenverkehrsordnung muss alles so gesichert sein, dass die Ladung auch bei einer Vollbremsung nicht verrutscht oder gar herunterfällt. Wer auf ein GS-Siegel achtet, ist auf der sicheren Seite. Es garantiert, dass das Produkt den europäischen Sicherheitsstandards entspricht.
Weiterhin darf die zulässige Dachlast nicht überschritten wird. Diese findet sich nicht im Fahrzeugbrief, sondern kann in der Bedienungsanleitung nachgelesen werden. Laut auto.de-Ratgeber (www.auto.de/...) liegt sie meist zwischen 50 und 100 kg, wobei die zulässige Beladung mancher Dachbox geringer sein kann. Die maximale Stützlast für die Anhängerkupplung bewegt sich in der Regel in einem ähnlichen Rahmen. Wichtig ist außerdem, dass am Heckträger ein zusätzliches Kennzeichen angebracht ist. Qualitativ hochwertige Systeme verfügen zusätzlich über Bremslicht, Rücklicht und Blinker. Sollten die Lichter des Autos vom Gepäck verdeckt sein, drohen schmerzhafte Bußgelder.
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