Wird ein Unfall entdeckt, sollte zunächst die Unfallstelle abgesichert werden. Erst danach erfolgt die Erstversorgung der Verletzten, die Erste Hilfe. Welche Maßnahmen selbst Laien bewerkstelligen können, um verletzten Menschen zu helfen, wird in umfangreichen Lehrgängen der verschiedenen Hilfsorganisationen gezeigt. Außerdem gibt es für Interessierte, die ihre Kenntnisse und Fertigkeiten lediglich noch einmal aufpolieren möchten, 90-minütige Wiederauffrischungskurse. Im Ernstfall können Helfer rechtlich gesehen bei der Ersten Hilfe nichts falsch machen. Da nach besten Wissen und Gewissen gehandelt wird, ist selbst ein möglicher Fehler nicht strafbar. Gar nichts zu tun ist hingegen wohl strafbar: Auf unterlassene Hilfeleistung können bis zu ein Jahr Freiheitsentzug oder eine Geldstrafe folgen.
Wichtig ist außerdem, nach der Erstversorgung möglichst schnell die professionellen Retter zu benachrichtigen. Folgende Informationen sollten dabei übermittelt werden: Ort des Unfalls, Anzahl der Verletzten, Art der Verletzungen und Identität des Anrufers. Handelt es sich um einen Unfall mit dem Auto (www.auto.de/...) auf einer Landstraße oder Autobahn, sollten nach Möglichkeit die offiziellen Notrufsäulen und Notruftelefone verwendet werden. Per Mobiltelefon ist der internationale Notruf unter 112 erreichbar.
Weitere Informationen:
www.auto.de/...