Die wenigsten Raucher können ohne Hilfe von der jahrelangen Sucht loslassen. Daher gibt es verschiedene Medikamente, welche die Raucherentwöhnung (http://www.private-krankenversicherung.de/...) in einem längeren Zeitraum ermöglichen. Hierzu zählen beispielsweise Kaugummis oder Nikotinpflaster. Diese sollen zukünftig auf Rezept erhältlich sein und von den Kassen somit unterstützt werden.
Bisher war die Übernahme derartiger Arzneimittel zur Raucherentwöhnung nicht im Leistungskatalog der Krankenkassen enthalten. Experten begründen die geplanten Veränderungen jedoch mit einer daraus resultierenden Kostensenkung auf längere Sicht. So gestalten sich Behandlungen der verschiedenen Lungenerkrankungen, welche meist Folgen der Nikotinsucht sind, weitaus kostenintensiver. Durch die erhoffte Verhinderung und Bekämpfung der Tabaksucht würden dann pro Lungenerkrankung bis zu 1.400 Euro gespart werden.
Mit der Änderung des Paragraphen 34 des Sozialgesetzbuches, welcher derartige Mittel von den Kassenleistungen ausschließt, soll gegen Suchtverhalten vorgegangen werden. Ähnlich wie beispielsweise empfängnisverhütende und potenzsteigernde Medikamente gelten die zur Raucherentwöhnung eingesetzten Produkte als Teil einer Lebenseinstellung. Dies soll nun geändert werden, da eine Nikotinsucht sowohl Nichtraucher als auch das Gesundheitssystem stark belastet.
Studien zeigten zudem, dass nur etwa drei bis fünf Prozent der Raucher es schaffen, dauerhaft mit dem Rauchen aufzuhören. Die meisten werden ohne ärztliche Unterstützung rückfällig. So soll eine Kombination aus ärztlichem Beistand und entsprechenden Arzneimitteln nun der Weg zur dauerhaften Abstinenz sein.
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