Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 129159

Unister Holding GmbH Barfußgäßchen 11 04109 Leipzig, Deutschland http://www.unister.de
Ansprechpartner:in Frau Lisa Neumann +49 341 49288240
Logo der Firma Unister Holding GmbH
Unister Holding GmbH

Nachmieter muss bei Wohnungsübernahme zahlen

Urteil für bessere Stellung des Mieters bei Auszug

(lifePR) (Leipzig, )
Findet der ehemalige Mieter einen Nachmieter für seine Wohnung, ist er mit Auszug aus seiner Wohnung von der Mietzahlungspflicht entbunden. Diese Entscheidung traf kürzlich das Amtsgericht Neuruppin. Das Urteil ist vor allem dann relevant, wenn der ehemalige Mieter vorzeitig aus der Wohnung auszieht und diese dem Nachmieter für Renovierungsarbeiten überlässt. Für die gekündigte Wohnung muss in diesem Fall keine Miete mehr gezahlt werden, so das Immobilienportal www.myimmo.de.

Die richterliche Entscheidung entlastet damit vordergründig all jene, die eine Wohnung aufgeben. Denjenigen, die eine neue Wohnung mieten (www.myimmo.de/...), gibt sie wiederum Rechtssicherheit. Im zu verhandelnden Fall hatte ein Mieter seine Wohnung zu Anfang Januar gekündigt und die Wohnung bereits im Oktober verlassen. In einer mündlichen Verabredung versicherte der Vermieter, dass keine weitere Miete gezahlt werde müsse, wenn noch vor Vertragsende ein Nachmieter gefunden werde.

Kurz darauf wurde ein neuer Mietvertrag zum Dezember unterschrieben. Der ehemalige Mieter stellte daraufhin seine Zahlungen ein, weil der Vermieter die Wohnung an den neuen Mieter übergab, damit dieser im Laufe des Novembers Malerarbeiten durchführen konnte. Dennoch verlangte der Vermieter, dass die komplette Novembermiete gezahlt werden müsse. Bisher hätte der Mieter seiner Zahlungspflicht bis zum Vertragsende nachkommen müssen. Das Gericht schloss sich jedoch der Auffassung des Mieters an. Denn dieser könne die Wohnung nicht mehr selber nutzen und müsse aus diesem Grund keine weiteren Mietbeträge zahlen.

Weitere Informationen: http://news.myimmo.de/...
Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.