Der Luftverkehrsabgabe sollte ursprünglich der CO2-Ausstoß als Bemessungsgrundlage dienen. Dieser ökologische Gedanke rückt im Zuge der Neuregelungen in den Hintergrund. Die zuständigen Ministerien wollen so ausschließen, dass sich Airlines (http://www.fluege.de/...) durch den Kauf von Emissionszertifikaten zum Teil von der Steuer befreien können. Gemäß den diskutierten Reformen ist die Höhe der Steuer nun von der Flugstreckenlänge sowie der Buchungsklasse abhängig. Dabei steht ausschließlich die "gewerbliche Beförderung von Passagieren" im Fokus der Luftverkehrssteuer. Das heißt, der Frachtverkehr sowie mit dem Privatjet reisende Personen sind von der Steuer befreit.
Die Bundesregierung erhofft sich von der voraussichtlich ab 1. Januar 2011 erhobenen "Luftverkehrssteuer" Mehreinnahmen in Milliardenhöhe. Kritiker sind allerdings skeptisch. Der Flughafenverband ADV betont den kostspieligen bürokratischen Mehraufwand. Zudem befürchtet man einen Rückgang der Fluggäste um rund fünf Millionen. Auch rechnet man mit einem Abbau von etwa 10 000 Arbeitsplätzen innerhalb der Branche. Es besteht also durchaus die Gefahr, dass die Löcher in der Staatskasse nicht gestopft, sondern eher noch weiter eingerissen werden.
Namhafte Airlines, wie beispielsweise Air Berlin, wollen sich mit Vehemenz gegen die Luftverkehrssteuer wehren. Mögliche katastrophale Folgen dürften von der Bundesregierung nicht unterschätzt werden. Eine ähnliche Steuer wurde 2008 in den Niederlanden erhoben. Hier standen Einnahmeausfälle von 1,3 Milliarden Euro steuerlichen Mehreinnahmen von lediglich 300 Millionen Euro gegenüber.
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