Unter dem Buchstaben P stoßen Interessierte im Wirtschaftslexikon (http://www.boersennews.de/...) schnell auf den Pfandbrief. Seine Geschichte reicht bis ins 18. Jahrhundert zurück, als Friedrich der Große aufgrund der Kriegseinbußen dazu gezwungen war, die Schlesische Landschaft zu verpfänden, um den Wiederaufbau zu finanzieren.
Es gibt drei unterschiedliche Formen von Pfandbriefen, die sich hinsichtlich ihrer Deckungsmasse unterscheiden. Bei Hypothekenpfandbriefen stellen grundpfandrechtlich gesicherte Immobiliendarlehen den Deckungswert dar. Öffentliche Pfandbriefe basieren auf Forderungen gegen Staaten, Länder oder Gemeinden. Die nur noch selten vorkommenden Schiffspfandbriefe werden durch Schiffshypotheken gesichert. Das Hypothekenbankgesetz, das öffentliche Pfandbriefgesetz beziehungsweise das Schiffsbankgesetz regeln die jeweiligen Formen.
Aufgrund der hohen Sicherheit und der festen Verzinsung nutzen viele Anleger den Pfandbrief zum Aufbau eines Kapitalvermögens oder als private Altersvorsorge. Die durchschnittliche Laufzeit hängt vom Markt ab und schwankt derzeit zwischen 10 und 25 Jahren. Nach Ende der Laufzeit erfolgt die volle Rückzahlung des eingesetzten Kapitals, unabhängig von dem Kurs, unter dem der Pfandbrief erworben wurde.
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