Schätzungen zufolge besitzen nur sechzig Prozent der Deutschen eine private Haftpflichtversicherung. Gezwungen sind sie dazu nicht, auch wenn die Bezeichnung es vermuten lässt und es im Kfz-Bereich durchaus vorgeschrieben ist.
Dennoch sollte es jeder Bürger als seine Pflicht ansehen, sich gegen Schäden zu versichern, die er oder seine Kinder Dritten gegenüber verursachen. Schließlich ist die Rechtssprechung unerbittlich. Schäden sind grundsätzlich in unbegrenzter Höhe bis zur Pfändungsgrenze zu ersetzen. Der Spaziergänger, der unachtsam bei rot über die Straße geht und damit einen Verkehrsunfall provoziert, wird in die Pflicht genommen. Gerade im Fall von Verletzten ist es möglich, dass der Unfallverursacher ein Leben lang Schadenersatz zahlen muss. Beispielsweise, wenn der Geschädigte in der Folge des Unfalls auf einen Rollstuhl angewiesen ist.
Es gibt auch weniger tragische Fälle, die sich jedoch ebenso auf die Finanzen (www.boersennews.de/finanzen) auswirken oder den nachbarschaftlichen Frieden stören, sofern der Schadensverursacher nicht versichert ist. Zu denken ist an die teure Brille des Nachbarn, auf die sich beim Kaffeekränzchen versehentlich gesetzt wurde. Oder an das Fenster, welches die Kinder beim Ballspielen unbeabsichtigt in Scherben gelegt haben. Eine Haftpflichtversicherung kommt für derlei Schäden in voller Höhe auf, sofern sie nicht vorsätzlich zugefügt wurden. Damit erspart die Versicherung nicht nur viel Geld, sondern ebenso unnötigen Ärger.
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