Besonders für Privatversicherte kann sich die Versicherungspflicht im Falle beruflicher Rückschläge als problematisch erweisen. Wer als Privatunternehmer oder Freiberufler Insolvenz anmelden muss und anschließend Arbeitslosengeld beantragt, ist in der Regel besonders hart betroffen. Die hohen Beiträge für die private Versicherung können in der schwierigen finanziellen Situation zu einer weiteren Verschuldung führen. Die Bundesregierung diskutiert daher die Möglichkeit, den Basistarif (http://www.private-krankenversicherung.de/...) in diesen Fällen deutlich zu reduzieren. Damit würde ein Hartz-IV-Empfänger automatisch auf einen geringeren Beitragssatz heruntergestuft. Die Deckungslücke sollten dann die Versicherungsunternehmen tragen.
Eine andere Variante wäre die Rückkehr der Privatversicherten zu einem gesetzlichen Krankenversicherer, die derzeit nicht möglich ist. Hartz-IV-Empfänger würden infolge einer solchen Regelung automatisch in die gesetzliche Krankenversicherung umgesiedelt. Aus Sicht von Vertretern mancher Parteien, etwa der FDP, kommen beide Optionen nicht infrage. So ist daneben beispielsweise die Übernahme der Kosten durch die Jobcenter im Gespräch.
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http://news.private-krankenversicherung.de/...