Verdienen Angestellte ein Jahr lang weniger als 4.050 Euro im Monat, erfüllen sie eine Voraussetzung für die Mitgliedschaft in der PKV nicht mehr. Sie liegen dann unter der sogenannten Versicherungspflichtgrenze und wechseln automatisch zurück in die GKV. Ab 2010 steigt die Grenze des monatlichen Verdienstes auf 4.162,50 im Monat. Wer weniger verdient, muss sich grundsätzlich gesetzlich versichern.
Anders liegen die Fakten bei Selbständigen und Freiberuflern. Sie sind unabhängig vom Einkommen freiwillig versichert. Im Ernstfall hilft ihnen die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit. Ein Minijob wäre so eine Möglichkeit, wenn dieser hauptberuflich ausgeübt wird. Das heißt, er sollte in größerem Umfang als die selbständige Tätigkeit zum Bestreiten des Lebensunterhaltes beitragen. Wichtig ist aber, dass die oben genannte Versicherungspflichtgrenze nicht überschritten wird.
Für Angestellte und Selbständige gibt es demnach einige Lücken, die nach eingehender Beratung (www.private-krankenversicherung.de/...) mit einem Versicherungsspezialisten in Erwägung gezogen werden können. Senioren sind dagegen tatsächlich an die PKV gebunden. Ab dem 55. Lebensjahr haben privat Versicherte jedoch die Möglichkeit in den sogenannten Basistarif zu wechseln. Dieser ist mit durchschnittlich 560 Euro nicht höher als der Maximalbetrag der GKV. Werden Versicherte hilfsbedürftig im Sinne des SGB II oder SGB XII, kommen weitere Sonderregelungen zum Tragen.
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http://news.private-krankenversicherung.de/...