Die Provision bei Bausparverträgen ist eine allgemeine Regelung, die als Aufwandsentschädigung nach erfolgreichem Abschluss eines Bausparvertrages fällig wird und dem jeweiligen Mittler rechtlich zusteht.
Eine kürzlich erlassene Klage des Verbraucherschutzes im Bundesland Nordrhein-Westfalen gegen dieses Versicherungsmodell wurde abgewiesen. Der Bundesgerichtshof ermittelte, dass dem Kunden beim Wegfall der Provision trotzdem anderweitig Kosten in Rechnung gestellt werden müssten. Andererseits kann das System nicht finanziert werden und so fallen in dieser Variante höhere Zinsen und Tilgungsraten an. Derartige Kosten würden sich somit auf ähnliche Beträge belaufen, wie die derzeitig übliche Provision für den Vermittler der Baufinanzierung ( http://www.geld.de/... ). Der verantwortliche Richter betonte zudem, dass diese Provision letztlich auch dem Investierenden zugute kommt, da die Bank nur so über die nötigen finanziellen Rücklagen für eine zeitgemäße Auszahlung der Sparsummen im Baufinanzierungsvertrag verfügt. Somit hilft die Werbung neuer Kunden nicht nur dem Vermittler.
Im Gegensatz zu beispielsweise Lebensversicherungen sind Bausparverträge jedoch in Sachen Provision weitaus günstiger und leichter zu durchschauen.
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