Zunächst einmal bieten derartige Sortimentsverträge mit Arzneimittelherstellern große Einsparmöglichkeiten für Krankenversicherungen. Kunden der entsprechenden Versicherung erhalten dabei ein wirkstoffgleiches Präparat aus dem Sortiment der Vertragspartner zu reduzierten Preisen. Jedoch werden diese Kostenvorteile nicht in jedem Fall an die Versicherten weitergegeben. Je nach Krankenversicherung wird dies unterschiedlich gehandhabt. Die Axa Private Krankenversicherung gab vor kurzem eine derartige Kooperation mit der Sandoz-Gruppe Deutschland bezüglich der Sortimente von Sandoz, Hexal und 1A Pharma bekannt. Die Kunden profitieren jedoch nicht direkt von dieser Vereinbarung. Hingegen gibt die Inter Krankenversicherung die entstehenden Vorteile aus einer ähnlichen Kooperation vollständig an ihre Versicherten weiter.
Nach Information (http://www.private-krankenversicherung.de/...) des Bundesverbands der Arzneimittelhersteller, kann das Einsetzen wirkstoffgleicher Präparate jedoch die Chancen eines Therapieerfolgs verringern. Sie beeinträchtigen das kooperative Verhalten der Patienten im Rahmen der Therapie, die sogenannte Compliance. Das ergab eine Studie des Marktforschungsinstituts IMS Health, die einen entsprechenden Verschreibungswechsel bei Lipidsenkern, Antidepressiva und Insulinen untersuchte. Im Vergleich zur bisherigen Behandlung, trat nach einem Wechsel zu generischen, obgleich wirkstoffgleichen, Medikamenten zudem eine Veränderung der Verträglichkeit auf, die anhand von Blutzucker- und Cholesterinspiegelmessungen sogar medizinisch nachweisbar waren.
Weitere Informationen:
http://news.private-krankenversicherung.de/...