In dem betreffenden Fall ging es um einen pensionierten Polizisten, der bei einer privaten Krankenversicherung versichert war. Über Monate hinweg ließ er sich Kosten für Medikamente (http://www.private-krankenversicherung.de/...) erstatten, die er in Wahrheit nie erworben hatte. In der Folge erhielt er eine Kündigung von seiner Krankenversicherung. Der Mann klagte daraufhin, weil er nach Begleichung der Schadenssumme wenigstens im Basistarif versichert bleiben wollte. Dabei argumentierte er unter anderem mit dem gesetzlich geregelten Kündigungsverbot.
Das Oberlandesgericht Celle beurteilte den Fall jedoch anders. Der Versicherte könne sich unter den gegebenen Umständen nicht auf das generelle Kündigungsverbot berufen, dessen Zweck darin besteht, dass jeder zu bezahlbaren Konditionen versichert werden kann. Straftaten schütze das Gesetz damit nicht. Wer Rezepte für Medikamente fälscht und dabei auffliegt, muss also damit rechnen, dass seine Krankenversicherung von ihrem sofortigen Kündigungsrecht Gebrauch macht.
Weitere Informationen: http://news.private-krankenversicherung.de/...