Als Faustregel gilt: Bei der Riester-Rente (http://www.geld.de/...) erhalten nur jene Einzahler die volle Zulage, die mindestens vier Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens abzüglich der Zulagen abführen. Genau genommen sind es aber weniger als diese vier Prozent, da prinzipiell die Grundzulage von 154 Euro von diesem Betrag abgezogen wird. Weiterhin gibt es Zulagen für Kinder sowie eine einmalige Grundzulage über 200 Euro für Berufseinsteiger, die den Riester-Vertrag vor Vollendung des 25. Lebensjahres abschließen. Was nach all diesen Abzügen übrig bleibt, ist der einzuzahlende Betrag, um die vollen Zulagen zu erhalten. Niedrigere Einzahlungen sind ebenfalls möglich – entsprechend nach unten korrigiert sich dann jedoch der Anteil der staatlichen Zulagen.
Zu den Bezugsberechtigten zählten bisher alle Arbeitnehmer, die in einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag einzahlen. Vor dem Gesetz sind das die Pflichtmitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung, die unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig sind. Dazu zählen ebenfalls Wehr- und Zivildienstleistende, Auszubildende, Arbeitslose, Soldaten, Beamte sowie Eltern in Elternzeit. Ergänzend kommen Selbstständige hinzu, die freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen sowie solche, die keine oder wenige Mitarbeiter beschäftigen, durch die keine Gewinne erwirtschaftet werden. Aktuell wurde dieser Kreis um „Grenzarbeitnehmer“ erweitert, die im Ausland wohnen und in Deutschland arbeiten.
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