Vor dem Kauf einer Immobilie (http://www.myimmo.de/...) sind viele Aspekte zu berücksichtigen, denn ist der Kaufvertrag einmal abgeschlossen und beglaubigt, ist ein Widerruf nicht mehr möglich. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn der Notar, der den Kauf beglaubigen soll, für den Verkäufer tätig ist. Wer auf der sicheren Seite sein möchte, sollte vor der Vertragsunterzeichnung am besten einen Anwalt zurate ziehen, der den Vertrag prüft. Übersieht der Anwalt einen Punkt, der seinem Klienten zum Schaden gereicht, so kann er dafür haftbar gemacht werden.
In jedem Fall ist zu beachten, dass in dem Kaufvertrag mündliche Vereinbarungen schriftlich fixiert werden sollten. Das gilt insbesondere für Abmachungen zur Beseitigung von eventuellen Baumängeln durch den Verkäufer. Der Kaufvertrag sollte Angaben zum Kaufobjekt sowie den vereinbarten Kaufpreis enthalten. Für Immobilien, die sich noch im Bau befinden, sind einige weitere Punkte zu beachten. Dazu zählen zum Beispiel Schlusszahlungsraten und Teilauszahlungstermine sowie Angaben zu Rücktritts- und Minderungsrechten und der Übergabetermin.
Weitere Informationen:
http://news.myimmo.de/...