Wer Kredite abzahlen oder andere Belastungen tragen muss, ist auf ein laufendes Einkommen angewiesen. Für den Fall der Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall ist daher ein effektiver Versicherungsschutz notwendig. Denn egal, ob gesetzlich oder privat versichert, eine Einkommenslücke entsteht immer ab der 43. Woche. Dann endet die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers. Gerade Besserverdiener geraten in Nöte, wenn die Arbeitsunfähigkeit über diese Zeit hinausgeht und das Krankengeld der Krankenkasse deutlich niedriger ist als das bisherige Nettoeinkommen. Auch für Selbständige und Freiberufler, die keine oder nur geringe Geldreserven besitzen, ist ein Einkommensausfall im Vergleich (http://www.private-krankenversicherung.de/...) zu ihrem bisherigen Verdienst nicht über längere Zeit zu verkraften.
Die private Krankentagegeld-Versicherung deckt die Differenz zwischen dem regulären Nettoeinkommen und dem Krankengeld der Gesetzlichen Krankenversicherung, so dass bis zu 100 Prozent des Nettoeinkommens insgesamt geleistet werden können. Privatversicherte müssen bereits ihr Krankentagegeld separat absichern, da dieses kein obligatorischer Leistungsbaustein bei einer privaten Krankenversicherung ist. Empfohlen wird diese Zusatzversicherung speziell für Menschen, die sich in naher Zukunft außergewöhnlichen Belastungen aussetzen müssen oder Besserverdiener mit hohen Fixkosten. Wer sich gegen einen eventuellen Verdienstausfall absichert, kann dann auch während einer Krankheit alle Ausgaben im gewohnten Maße decken. Eine solche Zusatzversicherung bieten übrigens alle privaten Krankenversicherer. Ein Vergleich über Preise und Konditionen ist übers Internet möglich.
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http://news.private-krankenversicherung.de/...