Privatversicherte haben im Bereich des Zahnersatzes weitaus mehr Möglichkeiten als staatlich Versicherte. Das Ausmaß hängt von der Tarifspanne ab und bewegt sich zwischen 'etwas mehr' und 'besonders hochwertig'. Die gesetzlichen Versicherungen umfassen hingegen generell keinen Zahnersatz in Form von Implantaten. Hier wird im Fall von Zahnverlust und -lücken auf Brücken zurückgegriffen. Die Kosten für Implantate müssen vom Patienten selbst getragen werden.
Zahnimplantate haben in den letzten Jahren immer mehr Befürworter gefunden und werden immer häufiger genutzt. Um Lücken zu schließen wird ein Stift beziehungsweise eine künstliche Wurzel in den Kiefer eingesetzt, an welchem der Zahnersatz befestigt wird. Bei dentalen Teiltarifen sind die Leistungen meist auf einen jährlichen Betrag wie zum Beispiel 2.000 Euro beschränkt oder auf eine Implantatanzahl von vier Stück im Ober- und Unterkiefer. Derartigen Einschränkungen kann man mit der Wahl eines leistungsstarken Tarifes entgehen. In einigen Fällen sind diese jedoch erst sieben Jahre nach dem Abschluss der Versicherung unbegrenzt nutzbar oder durch einen Maximalbetrag eingeschränkt, wie zum Beispiel 5.000 Euro im Jahr.
Es lohnt sich hier sich vor Abschluss der Versicherung ausreichend Informationen zu besorgen oder eine detaillierte Beratung (http://www.private-krankenversicherung.de/...) in Anspruch zunehmen. Die meisten privaten Krankenversicherungen umfassen eine allgemeine Leistung bei Zahnimplantaten, einige bieten auch umfassende Tarife.
Weitere Informationen:
http://news.private-krankenversicherung.de/...