Die Meinung in der Gesellschaft (http://www.news.de/...) zum Thema "Studieren mit Kind" wandelt sich. Früher war es durchaus üblich, während des Studiums mit der Familienplanung zu beginnen. Heute ist die Elternschaft unter Studenten eher die Ausnahme, obwohl es in dieser Lebensphase staatliche Zuschüsse für junge Eltern gibt. So kann schon beim Bafög ein Kinderbetreuungszuschlag beantragt werden. Dieser beläuft sich auf derzeit 113 Euro für das erste Kind und 85 Euro für jedes weitere. Auch die Laufzeit des Bafögs wird verlängert.
Müttern stehen sechs zusätzliche Urlaubssemester zu, in dieser Zeit kann das Bafög allerdings nicht in Anspruch genommen werden. In diesem Fall können junge Eltern Arbeitslosengeld II beantragen. Auch wenn aufgrund vorhandenen Einkommens oder Vermögens kein Anspruch auf Hartz IV besteht, werden die Kosten für den Mehrbedarf, also beispielsweise für Umstandskleidung, übernommen. Was viele nicht wissen, ist, dass es Mutterschaftsgeld auch bei Jobs auf 400-Euro-Basis gibt. Das Bundesversicherungsamt zahlt dabei einmalig 219 Euro. In jedem Fall können Studenten für ihren Nachwuchs Kindergeld beantragen.
Studiengebühren müssen Mütter in den meisten Fällen nicht zahlen. Im Studienalltag kann das Kind in Kinderkrippen oder Kindergärten untergebracht werden, viele Studentenwerke betreiben solche Einrichtungen.
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